Der Eigentümer oder der Mieter (wenn es im Mietvertrag festgelegt ist) muss der Pflicht nachkommen, zugehörige Wege am Haus von Schnee und Eis zu befreien und gegebenenfalls durch Streuen sicher zu machen. Auch Krankheit oder Alter befreien einen nicht von dieser Verpflichtung. Man muss dann rechtzeitig für Ersatz sorgen (Nachbarn, Verwandte oder ein privater Schneeräumdienst). Vernachlässigt man diese Aufgabe und kommt jemand durch einen Sturz zu Schaden, ist man schadensersatzpflichtig.

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