Durch Unfall oder Krankheit kann man in eine Situation geraten, in der man seinen Willen nicht mehr selbst zu äußern in der Lage ist. Oft bleiben dann Fragen zur gewünschten oder auch abgelehnten ärztlichen Behandlung offen – wenn keine Patientenverfügung vorliegt. Damit diese für Ärzte und Betreuer verbindlich ist, muss die Verfügung nicht nur schriftlich abgefasst werden, sondern auch eigenhändig unterschrieben oder von einem Notar beglaubigt werden. Außerdem muss sie inhaltlich eindeutig formuliert sein und möglichst konkrete Krankheitszustände sowie die gewünschte Behandlung beschreiben. Experten empfehlen dazu vorab eine ärztliche Beratung, in Österreich ist diese und die notarielle Beglaubigung sogar zwingend erforderlich. Mehr über Patientenautonomie sowie Tipps zur Formulierung Ihrer Verfügung finden Sie unter www.bmj.bund.de.

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