Der Mann ist Arzt, jemand, dem Kranke vertrauen und den Kollegen schätzen. Doch heimlich frönt er einer verwerflichen Leidenschaft – er sammelt Kinderpornografie. Dann kommt die Polizei ihm auf die Spur. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung werden die Beamten fündig: 3500 einschlägige Bilder und Videos stellen sie sicher. Bilder, auf denen teilweise nackte Kinder zu sehen sind – die Geschlechtsteile reißerisch hervorgehoben, Fotos, auf denen Kinder sexuelle Handlungen an sich selbst vornehmen. Das Amtsgericht Siegen, vor dem er sich verantworten muss, verurteilt ihn zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Ins Gefängnis muss er nicht, denn die Vollstreckung der Strafe wird auf die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt.

Der Mann kann sich glücklich schätzen. Hätte eine repräsentative Auswahl von Bundesbürgern über ihn zu richten gehabt, wäre seine Strafe erheblich härter ausgefallen. Das zeigt eine Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut Emnid im Auftrag von Reader’s Digest durchgeführt hat: 1001 Personen urteilten über zehn Fälle, die tatsächlich vor deutschen Gerichten verhandelt wurden (siehe Kasten auf Seite 110). Um herauszufinden, was der Mann auf der Straße für angemessen hält, erfuhren die Befragten das vom Gericht verhängte Strafmaß nicht. Stattdessen durften sie aus einem Katalog möglicher Sanktionen wählen, der vom Freispruch über Geld- und befristete Freiheitsstrafen bis hin zu lebenslänglich reichte.

Das Ergebnis: In den meisten Fällen würden die Laien zu weitaus höheren Strafen greifen als die echten Richter. Den Arzt, der mit kinderpornografischen Bildern erwischt wurde, hätten beispielsweise 77 Prozent der Befragten ins Gefängnis geschickt. Und nicht nur für ein paar Tage: 24 Prozent entschieden sich für eine Freiheitsstrafe zwischen sechs und 15 Jahren, 26 Prozent erkannten auf „lebenslänglich“.

Auch ein seine fünf Kinder schwer vernachlässigendes Ehepaar, das die zweieinhalbjährige schwer erkrankte Tochter nicht zum Arzt bringt und so ihren Tod verursacht, hätte bei einer Verurteilung durchs Volk anstelle im Namen des Volkes ein Mehrfaches des tatsächlichen Strafmaßes erhalten. Genau wie der Mann, der eine Bekannte in eine Hütte lockt, sie in eine Kiste sperrt und später vergewaltigt.

„In diesem hohen Strafbedürfnis äußert sich das Bauchgefühl der Menschen. Das betrifft vor allem Delikte, die einem sehr fern und besonders ununangenehm erscheinen. Bei denen man sich gleichsam sagt: ,So etwas können nur Monster tun, und die muss man einsperren‘“, erklärt Professor Rudolf Egg, Direktor der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden. „Zum Vorschein kommt hier auch die Angst, selbst zum Opfer zu werden. Und dieses Gefühl wird von der oftmals unnötig reißerischen Berichterstattung über Straftaten noch geschürt.“

Tatsache ist: Die Zahl der Schwerverbrechen in Deutschland sinkt. „In den vergangenen zwölf Jahren ist die Zahl der Tötungsdelikte um fast 30 Prozent zurückgegangen. Beim sexuellen Missbrauch von Kindern betrug der Rückgang gut 10 Prozent“, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries im März 2007 vor dem Bundestag. Aus Sicht der Ministerin hat die Politik ihre Hausaufgaben gemacht: „Ende der 90er-Jahre wurden die Vorschriften bezüglich der Sicherungsverwahrung verschärft. 2004 wurde die Strafandrohung für den sexuellen Missbrauch bei Kindern erhöht.“

Gerade bei Straftaten gegen Kinder reagiert die Bevölkerung besonders sensibel: eine vierstellige Geldstrafe für eine Lehrerin, die Schüler der dritten Klasse geschlagen hatte, urteilte ein Gericht in Bayern – ab ins Gefängnis, sagen immerhin 24 Prozent der Bevölkerung. Drei Jahre Haft für die Eltern, welche die kleine Michelle so lange vernachlässigten, bis sie starb, entschied das Landgericht Hamburg vor knapp zwei Jahren – lebenslänglich, sagen 31 Prozent der Befragten.

In beiden Fällen strafen Befragte in Mehrpersonenhaushalten, also mit Familie, etwas härter als Alleinstehende. „Mit der Vorstellung im Kopf, das eigene Kind könnte zum Opfer werden, fällt es schwer, distanziert und neutral zu urteilen“, sagt Professor Egg.

Auch beim abgefragten Sexualverbrechen ist der Wunsch nach harten Strafen groß: Viereinhalb Jahre Haft für den Vergewaltiger lautete das Urteil in erster Instanz – „lebenslänglich“ verhängen 36 Prozent der Bevölkerung. Zu diesem Strafmaß greifen Männer sogar etwas häufiger als Frauen. „Hier mag eine unbewusste Abwehr der Furcht, theoretisch selbst zu einer ähnlichen Tat fähig zu sein, eine Rolle spielen“, vermutet Egg. „Aus den besonders harten Strafen, die Frauen gegenüber anderen Frauen verhängen würden, die ihre Kinder vernachlässigen, kann man auf denselben psychischen Mechanismus schließen.“

Wenn die von der Mehrheit der Bevölkerung als gerecht erachteten und die tatsächlich verhängten Strafen so weit voneinander abweichen, wie dies unsere Umfrage für fast alle Fälle zeigt, bei denen Menschen körperlich oder seelisch zu Schaden kamen, dann stellt sich die Frage: Was ist nach Meinung der Bevölkerung Sinn einer Strafe? Resozialisierung des Täters, Sühne, Schutz der Allgemeinheit?

Für viele steht Letzteres im Mittelpunkt. Das lässt der häufige Griff der Befragten zur Sicherungsverwahrung erkennen, einer Maßnahme, die Kriminelle über das Verbüßen ihrer Strafe hinaus in Haft hält und die in der Realität ausschließlich allgemeingefährlichen Wiederholungstätern vorbehalten ist. Ein Viertel der deutschen Bürger würde sie gegen den Vergewaltiger anordnen, 16 Prozent gegen den Besitzer der kinderpornografischen Bilder.

„Mit Strafe soll ja auch ein Impuls gesetzt werden“, gibt Paul Vogel, Strafrechtsexperte und Anwalt bei der Deutschen Anwaltshotline, zu bedenken. „Wenn schon auf den Besitz kinderpornografischer Bilder ,lebenslänglich‘ steht, welche Strafe will man dann einem Täter androhen, der Kinder sexuell missbraucht? Hier braucht es eine Abstufung, sonst könnte sich ein Täter sagen: ,Jetzt habe ich schon verbotene Bilder, jetzt kann ich auch ein Kind missbrauchen. Es blüht mir ja für beides dieselbe Strafe.‘“

Auch aus dieser Überlegung heraus kennt das Strafgesetzbuch bei Tötungsdelikten Abstufungen, unterscheidet beispielsweise zwischen Totschlag und Mord. Ebenso wenig schert die Bevölkerung Menschen, die töten, über einen Kamm. Allerdings legen die Deutschen andere Maßstäbe an als ihre Richter. Sie haben stärker als die Juristen das Opfer und sein vorausgehendes Verhalten im Blick, das zeigen die Urteile in den folgenden beiden Prozessen.

Im ersten Fall trennte eine Frau sich von ihrem Partner. Bei einem Besuch des Mannes in ihrer Wohnung kam es zum Streit um eine Nichtigkeit, der Mann griff zum Messer, stach auf die Frau ein und fügte ihr tödliche Verletzungen zu. Im zweiten Fall schlug und demütigte ein Ehemann seine Frau über Jahre und drohte, sie zu töten. Auch um die gemeinsamen Kinder musste sie fürchten. Eines Abends drohte er ihr während einer Auseinandersetzung erneut und legte sich dann schlafen. Die Frau erschoss ihn.

Den Mann, der seine Ex-Partnerin erstach, verurteilte das Landgericht Lüneburg wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten. Die Frau, die ihren Mann erschoss, wanderte für acht Jahre hinter Gitter – wegen Mordes.
„Selber schuld“, attestierten offensichtlich viele Befragte dem getöteten Ehemann: 13 Prozent würden die Frau, die den schlafenden Haustyrannen erschoss, freisprechen. Und es sind nicht nur die Frauen, die ihre Geschlechtsgenossin milde beurteilen. Auch 13 Prozent der Männer entscheiden: Freispruch. Rund 30 Prozent beider Geschlechter halten eine Geld- oder Bewährungsstrafe für angemessen. Hingegen würden 41 Prozent der Umfrageteilnehmer den Mann, der die Partnerin ersticht, zu lebenslangem Freiheitsentzug verurteilen, Männer fast genauso häufig wie Frauen.

„Die Bevölkerung schaut auf den Gesamtzusammenhang. Darauf, dass die Frau permanent schlecht behandelt wurde und sich da etwas über die Jahre hinweg angestaut hat“, erklärt Strafrechtsexperte Vogel. „All das berücksichtigt auch der Richter. Aber wenn die Tat geplant war, egal, aus welcher Motivation heraus, wird er das härter bestrafen, als wenn jemand im Streit zum Messer greift, selbst wenn er vorher täglich randaliert hat.“

Härter als die Bevölkerung urteilten die Richter auch bei einer Sachbeschädigung und einem kleineren Eigentumsdelikt. In Berlin brummte ein Amtsgericht im Sommer letzten Jahres einem der Polizei bereits bekannten 24-jährigen Graffiti- Sprayer eine Gesamtstrafe von zwei Jahren Haft auf. Dafür, dass er S-Bahn- Scheiben und eine Infotafel mit einer stark ätzenden Säure beschmiert hatte. Volkes Stimme ist da nachsichtiger: 67 Prozent der Befragten würden beim Strafmaß für den jungen Mann nicht über eine Geldstrafe hinausgehen.

Auch den Kneipenbesucher, der aus einem hinter der Theke liegenden Portemonnaie 100 Euro entwendete, während Wirt und Gäste einem vor der Gaststätte gestürzten Fahrradfahrer zu Hilfe eilten, beurteilen die Bürger milder als der Richter. Der verhängte sieben Monate Haft. 72 Prozent der Befragten würden es auch in diesem Fall bei einer Geldstrafe belassen.
Etwas anders sieht es aus, wenn der Wert des Diebesgutes höher liegt. Der Universitätsprofessor, der wertvolle alte Bücher aus Bibliotheken mitgehen ließ, sie durch billige Kopien ersetzte und einen Teil der gestohlenen Bände zu Geld machte, erhielt vor dem Landgericht Bonn ein Jahr und sechs Monate Haft, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. In diesem Fall gehen die Meinungen in der Bevölkerung auseinander: 45 Prozent der Befragten würden milder urteilen, 39 Prozent härter.

Würde es gerechter zugehen, wenn vor Gericht Volkes Stimme stärker berücksichtigt würde? Etwa, indem Geschworene über Angeklagte zu richten hätten? Da gibt zu denken, dass selbst in den Vereinigten Staaten, wo jeder, der eines Verbrechens beschuldigt wird, das Recht auf einen Geschworenen- Prozess hat, die Jury nur über Schuld und Unschuld entscheidet, nicht aber über das Strafmaß. Diese Entscheidung bleibt auch in den USA dem Richter vorbehalten.

Dass das Bauchgefühl auch ins Abseits führen kann, zeigt eine unserer Umfrage vergleichbare Befragung, die von der britischen Ausgabe von Reader’s Digest durchgeführt wurde: 36 Prozent der Befragten würden in einigen Fällen die Todesstrafe verhängen. Eine Strafe, die aus gutem Grund in Großbritannien ebenso wenig existiert wie in Deutschland.

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